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3 Schritte zur Vorbereitung auf den European Accessibility Act

Yann Wanner
Yann Wanner
Management
Länge
3 Min. Lesezeit
Datum
27 Januar 2023

Mit dem Herannahen des European Accessibility Act (EAA) müssen sich Unternehmen in der Schweiz auf die neuen Vorschriften vorbereiten, die am 28. Juni 2025 in Kraft treten werden. Die Schaffung barrierefreier Experiences, u.a. auf Websites und Apps, wird zu einer gesetzlichen Anforderung.

Obwohl der EAA keine Schweizer Verordnung ist, wird er sich dennoch auf Unternehmen auswirken, die in der EU tätig sind, ähnlich wie die DSGVO. Und wir vermuten, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis der EAA auch in der Schweiz eingeführt wird.

Um sich an den EAA zu halten, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Websites und Apps für Menschen mit Behinderungen vollständig zugänglich sind. Dazu gehört, dass Websites auch von Nutzer:innen, die nur eine Tastatur benutzen, genutzt werden können, dass die Grösse des Textes verändert werden kann, ohne dass Inhalte verloren gehen, und dass Bilder mit alternativen Textbeschreibungen versehen sind. Darüber hinaus verlangt der EAA von Unternehmen, dass sie eine zugängliche Dokumentation und Unterstützung für ihre Produkte und Dienstleistungen bereitstellen.

Mit diesen ersten Schritten können sich Unternehmen auf den EAA vorbereiten:

  • Machen Sie sich mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)  vertraut. Diese Leitlinien werden höchstwahrscheinlich als Grundlage für die nationalen EAA-Verordnungen verwendet werden. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte (denn die WCAG sind ziemlich technisch und ausführlich).
  • Führen Sie eine Prüfung der Barrierefreiheit Ihrer Website(s) und/oder Ihrer App(s) durch. Sie können das mit einem Tool wie zum Beispiel Siteimprove tun – aber nichts geht über einen Test durch echte Menschen. Wir empfehlen eine Prüfung durch echte Menschen mit Behinderungen von unseren Partnern bei Access for all. Ihr Ziel ist es, Barrieren zu identifizieren, die Menschen mit Behinderungen am Zugang zu Ihren Inhalten und Diensten hindern könnten. Vergewissern Sie sich, dass auf Ihrer Website Farben und Schriftgrössen verwendet werden, die erkennbar sind, dass sie von Usern, die nur über eine Tastatur verfügen oder ein Bildschirmlesegerät verwenden, genutzt werden können und dass die Grösse des Textes geändert werden kann, ohne dass Inhalte verloren gehen. Stellen Sie sicher, dass Bilder und Videos mit alternativen Textbeschreibungen versehen sind. 
  • Barrierefreiheit ist ein Teamsport: Content Editors, Designer:innen und Entwickler:innen müssen sich der Anforderungen bewusst sein. Der Accessibility Developers Guide ist ein hervorragender Ausgangspunkt für Ihre Mitarbeitenden – einige unserer besten Expert:innen für Barrierefreiheit haben daran mitgearbeitet. Wenn Sie eine Vorstellung davon bekommen möchten, was es bedeutet, eine Behinderung zu haben, oder wie eine blinde Person auf einer Website navigiert, sollten Sie einen Workshop bei Access for all für Ihre Organisation buchen.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leben etwa 15 % der Weltbevölkerung mit irgendeiner Form von Behinderung, davon haben 2 bis 4 % sogar erhebliche Funktionseinschränkungen. Das Europäische Behindertenforum (EDF) empfiehlt die Durchführung regelmässiger Accessibility-Audits und -Tests, die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in den Testprozess und den Einsatz automatisierter und manueller Testing Tools.

Arbeiten wir gemeinsam daran, eine inklusive digitale Welt für alle zu schaffen!

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